Der Staat erleichtert den Einstieg in die Altersvorsorge
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, in den unmittelbaren Genuss der staatlichen Zulage kommen. Das gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Landwirte und andere. Auf dem Weg der mittelbaren Förderung können auch Ehepartner von der Riester-Förderung profitieren, die in keinem oder einem nicht versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
Grundzulage pro Person 154 Euro
Die Höhe der Grundzulage hängt von der Höhe Ihres Sparbetrags ab. Die volle Grundzulage von 154 Euro und damit die maximale Förderung erhält, wer vier Prozent seines Vorjahres- Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in seinen Vorsorgevertrag einzahlt.
Kinderzulage - mit Kindern doppelt profitieren
Mit der Kinderzulage erhalten Sie noch mehr staatliche Leistungen. Im Zeitraum der Kindergeldberechtigung hat jeder Riester-Sparer, der die volle Grundzulage erhält, auch Anspruch auf die volle Kinderzulage von 185 Euro beziehungsweise 300 Euro für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder.
Steuern Sparen
Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen sind die von Ihnen geleisteten Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich ansetzbar. Bis zu 2.100 Euro können Sie jährlich steuerlich geltend machen.
Flexible Beitragszahlung
Keine vorgeschriebene regelmäßige Beitragszahlung. Je nachdem, wie es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie mal mehr, mal weniger in Ihren Vertrag einzahlen. Rechtzeitig vor Jahresende erhalten Sie eine Information, wie viel Beitrag Sie gegebenenfalls noch leisten müssen, um für das laufende Jahr die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der jährliche Maximalbeitrag liegt bei 2.100 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen.
Mehr Rente im schweren Krankheitsfall
mit der eXtra-Renten-Option
Für die Riester-Rente ermöglicht der Gesetzgeber zum Rentenbeginn eine bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung – ohne Rückzahlung der Förderung. Das Restkapital wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Herkömmliche Rentenversicherer zahlen nur eine fest definierte Rente. Selbst dann, wenn eine schwere Krankheit zu einer verkürzten Lebenserwartung führt. Mit der eXtra-Renten-Option ist das anders. Drei Monate vor Rentenbeginn findet auf Wunsch eine einmalige individuelle Gesundheitsprüfung statt. Bei schwerer Erkrankung wird die statistische Lebenserwartung ermittelt und die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen gegebenenfalls entsprechend angepasst. Ein faires Angebot: höhere Rentenzahlung bei verkürzter Lebenserwartung. Ohne Mehrkosten.
30 Prozent Kapitalauszahlung möglich
Sie haben gleich zu Rentenbeginn etwas Größeres vor? Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen – ohne Rückzahlung der Förderung.
Hinterbliebenenschutz
Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von bis zu 25 Jahren sind Angehörige auch bei einem Todesfall im hohen Lebensalter abgesichert!

Vorsorgestart bis Alter 55
Keine Gesundheitsprüfung
Förderung

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:
oder
Nach Rentenbeginn:

Tarifvariante
Beitragszahlung

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
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