Riester-Rente

Staatlich geförderte Vorsorge –
mit der Riester-Rente

Der Staat erleichtert den Einstieg in die Altersvorsorge
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, in den unmittelbaren Genuss der staatlichen Zulage kommen. Das gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Landwirte und andere. Auf dem Weg der mittelbaren Förderung können auch Ehepartner von der Riester-Förderung profitieren, die in keinem oder einem nicht versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.

Grundzulage pro Person 154 Euro 
Die Höhe der Grundzulage hängt von der Höhe Ihres Sparbetrags ab. Die volle Grundzulage von 154 Euro und damit die maximale Förderung erhält, wer vier Prozent seines Vorjahres- Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in seinen Vorsorgevertrag einzahlt.

Kinderzulage - mit Kindern doppelt profitieren
Mit der Kinderzulage erhalten Sie noch mehr staatliche Leistungen. Im Zeitraum der Kindergeldberechtigung hat jeder Riester-Sparer, der die volle Grundzulage erhält, auch Anspruch auf die volle Kinderzulage von 185 Euro beziehungsweise  300 Euro für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder.

Steuern Sparen
Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen sind die von Ihnen geleisteten Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich ansetzbar. Bis zu 2.100 Euro können Sie jährlich steuerlich geltend machen.

Flexible Beitragszahlung
Keine vorgeschriebene regelmäßige Beitragszahlung. Je nachdem, wie es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie mal mehr, mal weniger in Ihren Vertrag einzahlen. Rechtzeitig vor Jahresende erhalten Sie eine Information, wie viel Beitrag Sie gegebenenfalls noch leisten müssen, um für das laufende Jahr die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der jährliche Maximalbeitrag liegt bei 2.100 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen.

Mehr Rente im schweren Krankheitsfall
mit der eXtra-Renten-Option

Für die Riester-Rente ermöglicht der Gesetzgeber zum Rentenbeginn eine bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung – ohne Rückzahlung der Förderung. Das Restkapital wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Herkömmliche Rentenversicherer zahlen nur eine fest definierte Rente. Selbst dann, wenn eine schwere Krankheit zu einer verkürzten Lebenserwartung führt. Mit der eXtra-Renten-Option ist das anders. Drei Monate vor Rentenbeginn findet auf Wunsch eine einmalige individuelle Gesundheitsprüfung statt. Bei schwerer Erkrankung wird die  statistische Lebenserwartung ermittelt und die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen gegebenenfalls entsprechend angepasst. Ein faires Angebot: höhere Rentenzahlung bei verkürzter Lebenserwartung. Ohne Mehrkosten.

30 Prozent Kapitalauszahlung möglich
Sie haben gleich zu Rentenbeginn etwas Größeres vor? Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen – ohne Rückzahlung der Förderung.

Hinterbliebenenschutz
Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von bis zu 25 Jahren sind Angehörige auch bei einem Todesfall im hohen Lebensalter abgesichert!

 

Riester-Rente

Staatlich geförderte Vorsorge –
mit der Riester-Rente

Vorsorgestart bis Alter 55

  • Eintrittsalter: für alle von 15 bis 55 Jahre
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr möglich

Keine Gesundheitsprüfung

  • Keine ärztlichen Gutachten
  • Kein Ausschluss von Krankheiten
  • Keine Risikozuschläge

Förderung

  • Grundzulage: Bis zu 154 Euro pro Jahr für Alleinstehende (308 Euro für Ehepaare mit jeweils eigenem Riester-Vertrag).
  • Kinderzulage: Je kindergeldberechtigtes Kind bis zu 300 Euro pro Jahr (bis 31.12.2007 geborene Kinder bis zu 185 Euro).
  • Berufseinsteigerbonus: Bei Vertragsbeginn bis zum 25. Lebensjahr erhöht sich die Grundzulage einmalig um 200 Euro.
  • Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro pro Jahr möglich.
  • Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei.

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:

  • Das gebildete Kapital kann auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.

oder

  • Das gebildete Kapital kann abzüglich der Zulagen an den Begünstigten ausgezahlt werden.

Nach Rentenbeginn:

  • Rentengarantiezeit – bis zu 25 Jahre möglich

  • eXtra-Renten-Option
    Einmalig zum Altersrentenübergang kann auf Wunsch eine individuelle Einschätzung des Gesundheitszustandes erfolgen. Ist im Ergebnis die dann ermittelte statistische Lebenserwartung niedriger als die bei Vertragsschluss zugrunde gelegte statistische Lebenserwartung, kann dies zu einem alternativen Rentenangebot für eine höhere Altersrente führen.

Tarifvariante

  • Fondsgebundene Riester-Renten-Versicherung mit laufender Beitragszahlung und Rentengarantiezeit bis zu 25 Jahren.
  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung.
  • Früheste Rentenzahlung mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Die eingezahlten Beiträge und Zulagen sind zu Rentenbeginn garantiert!
  • Ihr Kapital ist bei Arbeitslosigkeit vor Anrechenbarkeit auf Hartz IV geschützt.

Beitragszahlung

  • Laufende Beitragszahlung
  • Zuzahlungen jederzeit möglich – begrenzt auf 2.100 Euro abzüglich der Eigenbeiträge und Zulagen.
  • Zahlpause möglich – die Beitragszahlung kann jederzeit ausgesetzt und jederzeit wieder aufgenommen werden.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

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