Mit regelmäßigen, kleinen Beträgen
langfristig ein entsprechendes Kapital aufbauen
Führerschein, Ausbildung, Studium, erste Wohnung – da freut sich jedes Enkelkind, wenn Oma und Opa den Weg ebnen und finanziell unter die Arme greifen.
Zinseszins nutzen
Clever: den lukrativen Zinseszinseffekt über viele Jahre nutzen und so zusätzliches Kapital schaffen.
Zuzahlungen & Geldgeschenke
Geldgeschenke, zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Taufe, können sinnvoll als Zuzahlung genutzt werden.
Keine Gesundheitsprüfung
Es findet weder für das Kind noch für Oma oder Opa eine Gesundheitsprüfung statt.
Steuerliche Vorteile nutzen
Erträge aus privaten Rentenversicherungen werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert. Bei Wahl der Kapitalauszahlung sind enthaltene Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

Vorsorgestart bis Alter 14
Keine Gesundheitsprüfung

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Nach Rentenbeginn:
Tarifvariante
Flexible Auszahlung

Flexible Beitragszahlung
Investition des Beitrages

Vermögensaufbau für die junge Generation
mit höchster Flexibilität
Steuerliche Vorteile der „Teddy Kinderversorgung“
Vorteile durch spätere Besteuerung:
Erträge aus einer privaten Rentenversicherung werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert, dadurch wird ein uneingeschränkter Zinseszinseffekt während der Ansparphase bzw. der Investitionsphase erzielt!
Vorteile bei Kapitalauszahlung:
In Kapitalauszahlungen enthaltene Erträge sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!
Vorteile bei der Verrentung:
Das bis zum Rentenbezug aufgebaute Fondsvermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil pauschal 18 %. Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Beispiel:
100 Euro Rente x 18 % Ertragsanteil = 18 Euro
x 20 % individueller Steuersatz = 3,60 Euro
angenommen: Rentner 65 Jahre, individueller Steuersatz 20 %
Vorteil im Rentenalter: der Steuersatz ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
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