Teddy – die Vorsorgelösung für die Kleinen

Die junge Generation unterstützen

Mit regelmäßigen, kleinen Beträgen
langfristig ein entsprechendes Kapital aufbauen

Führerschein, Ausbildung, Studium, erste Wohnung  –  da freut sich jedes Enkelkind, wenn Oma und Opa den Weg ebnen und finanziell unter die Arme greifen.

Zinseszins nutzen
Clever: den lukrativen Zinseszinseffekt über viele Jahre nutzen und so zusätzliches Kapital schaffen.

Zuzahlungen & Geldgeschenke
Geldgeschenke, zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Taufe, können sinnvoll als Zuzahlung genutzt werden.

Keine Gesundheitsprüfung
Es findet weder für das Kind noch für Oma oder Opa eine Gesundheitsprüfung statt.

Steuerliche Vorteile nutzen
Erträge aus privaten Rentenversicherungen werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert. Bei Wahl der Kapitalauszahlung sind enthaltene Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

 

Teddy – die Vorsorgelösung
für die Kleinen

Vorsorgestart bis Alter 14

  • Eintrittsalter: für alle Kinder bis 14 Jahre
  • Versorger: mindestens 18 Jahre alt (Versorger = Versicherungsnehmer beim Start der Absicherung, Möglichkeit der Fortführung/Übernahme des Vertrages durch das versicherte Kind mit Volljährigkeit)   
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr möglich

Keine Gesundheitsprüfung

  • Keine ärztlichen Gutachten
  • Kein Ausschluss von Krankheiten
  • Keine Risikozuschläge

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:

  • Auszahlung des vorhandenen Vertragskapitals

Nach Rentenbeginn:

  • Rentengarantiezeit zwischen 5 und 20 Jahren, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Im Todesfall des Versicherten wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die bezugsberechtigte Person weitergezahlt.

Tarifvariante

  • Fondsgebundene private Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung

Flexible Auszahlung

  • Auszahlung des Vertragsguthabens als Rente, Kapitalzahlung oder als Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung
  • Je nach Lebenssituation besteht die Möglichkeit, Guthaben durch eine Teilkündigung zu entnehmen
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr möglich

Flexible Beitragszahlung

  • Zuzahlungen ab 500 Euro jederzeit möglich
  • Beitragsfreistellung möglich
  • Beitragspausen ab dem ersten Jahr möglich

Investition des Beitrages

  • Die Investition des Beitrages ist in bis zu 10 Fonds möglich
  • Investment mindestens 10 % des Beitrages pro Fonds
  • Unbegrenzter Fondswechsel (Switch/Shift) ohne zusätzliche Kosten möglich
  • Keine Ausgabeaufschläge – vertraglich fest vereinbart
  • Cost Averaging – vorteilhafte Ausnutzung von Kursschwankungen durch den regelmäßigen Erwerb von Anteilen für einen gleich hohen, monatlichen Betrag

Das zeichnet die
Teddy Kinderversorgung aus:

Vermögensaufbau für die junge Generation
mit höchster Flexibilität

  • Oma und Opa bauen mit kleinen Beiträgen langfristig für die Enkelkinder ein Vermögen auf, das zum Beispiel für die Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums genutzt werden kann. Während der Ansparphase besteht höchste Flexibilität: Zuzahlungen, Beitragspausen und Entnahmen (Vorauszahlungen) sind entsprechend dem Finanzierungsbedarfs des Kindes möglich. Das Kind kann den Vertrag mit Volljährigkeit übernehmen, um weiter vorzusorgen.

Steuerliche Vorteile der „Teddy Kinderversorgung“
Vorteile durch spätere Besteuerung:
Erträge aus einer privaten Rentenversicherung werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert, dadurch wird ein uneingeschränkter Zinseszinseffekt während der Ansparphase bzw. der Investitionsphase erzielt!

Vorteile bei Kapitalauszahlung:
In Kapitalauszahlungen enthaltene Erträge sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

Vorteile bei der Verrentung:
Das bis zum Rentenbezug aufgebaute Fondsvermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil pauschal 18 %. Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

Beispiel:

100 Euro Rente x 18 % Ertragsanteil = 18 Euro
x 20 % individueller Steuersatz = 3,60 Euro
angenommen: Rentner 65 Jahre, individueller Steuersatz 20 %

Vorteil im Rentenalter: der Steuersatz ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

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