PRIMUS 50plus
Die Generationen-Versorgung
Spezielle Kinder-/Enkel-Versorgung für Oma, Opa, Tante, Patentante/-onkel

Sie und das Kind bzw. die Kinder, die Ihnen am Herzen liegen, bilden dabei ein Team und bauen eine Generationen-Versorgung auf. Dabei leisten Sie die Aufbaufinanzierung und die Kinder können es später fortführen. Da Sie jedoch mehr Lebenserfahrung haben, bestimmen Sie, wie die Versorgung aussehen wird.
Die PRIMUS-Phasen – ganz einfach:
Versorgungsphase
- Als Versorger zahlen Sie zunächst die Beiträge und schaffen eine erste finanzielle Grundlage für das Leben des Kindes.
- Die Dauer dieser Phase geht mindestens bis zum 18. Lebensjahr, höchstens bis zum 27. Lebensjahr des Kindes.
- Absicherung des Versorgungsziels bei Tod des Versorgers – in diesem Fall wird die Beitragszahlung für die Dauer der Versorgungsphase übernommen.

Erwachsenenphase
- In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag auf das Kind zu übertragen.
- Sie können im Voraus bestimmen, wann das Kind auf die Gelder zugreifen kann – Sie haben die Hand auf dem Vertrag!
Rentenbezugsphase
- Sofern das Kind den Vertrag und die Beitragszahlung übernehmen sollte, profitiert das Kind ab dem Rentenbezug von einer lebenslangen garantierten Rente zzgl. weiterer Überschüsse in der Rentenbezugsphase.
- Alternativ sind auch eine einmalige Kapitalauszahlung oder jährliche Teilauszahlungen möglich.

PRIMUS-Prämie
- Für einen guten Schulabschluss an einer allgemein bildenden Schule erhält das Kind eine PRIMUS-Prämie im Wert von bis zu 1.000 Euro.
- Die PRIMUS-Prämie kann direkt ausgezahlt oder zur Erhöhung des Vertragsguthabens verwendet werden.

Für alle ab Alter 50 ohne Risikofragen / keine Gesundheitsprüfung
- Keine ärztlichen Gutachten
- Kein Ausschluss von Krankheiten
- Nur 12 Monate Wartezeit, anschließend 24 Monate Staffelung
Sicherheit
- Sollte Ihnen etwas zustoßen, werden während der vereinbarten Versorgungsphase die Beiträge weiterbezahlt (siehe Wartezeit und Staffelung).
- Rückkaufssperre: Sie entscheiden, ab wann das Kind auf das Kapital zugreifen kann.
Eintrittsalter
- für Oma, Opa, Tante, Onkel zwischen 50 und 80 Jahren möglich.
- für Kinder-/Enkelkinder ab Alter 0 bis Alter 15 Jahre möglich.

Überzeugende Vorteile
- Flexible Zuzahlungen und Teilentnahmen sind möglich
- Bis zu 1.000 Euro Prämie für gute schulische Leistungen des Kindes
- Es ist nur die Unterschrift von Oma / Opa nötig , nicht die der Eltern
- Einschluss einer Rückkaufssperre möglich – Sie haben die Hand auf dem Vertrag, sogar über Ihren Tod hinaus.
- Im Todesfall des Versorgers in der Versorgungsphase (Leistungsfall) wird die Beitragszahlung übernommen
- Bildungsgeld für Studium oder ähnliches
Das zeichnet PRIMUS 50plus aus:
Abschluss ohne Eltern
- Es kommt oft vor, dass Oma oder Opa für den Enkel oder die Enkelin eine Versorgung ohne die Zustimmung der Eltern einrichten wollen. Dies ist bei PRIMUS 50plus möglich! Hier haben Sie von Anfang an die Hand auf dem Vertrag, sogar über Ihren Tod hinaus. Während der Versorgungsphase haben Sie die volle Gestaltungsfreiheit und können jederzeit über das vorhandene Vertragsguthaben bestimmen. Die Zugriffsrechte für die anderen Personen, auch die Eltern, unterliegen dagegen den von Ihnen verfügten Einschränkungen.
Optionale Rückkaufssperre
- Durch die Rückkaufssperre wird verhindert, dass das angesparte Kapital frühzeitig für kurzfristige Anschaffungen (wie z. B. ein Motorrad) aufgebraucht wird. Dadurch schützen Sie Ihre lieben Kleinen später vor sich selbst. Aber auch andere, z. B. Ihre Erben oder die Eltern des Kindes, haben, wenn Sie das wünschen, keinen Zugriff auf den Vertrag. Sie können den Zeitraum für die Rückkaufssperre aber auch nachträglich während der Versorgungsphase festlegen oder ändern.

Für alle ab 50 Jahren ohne Risikofragen
- Bei PRIMUS 50plus müssen Sie keine Risikofragen beantworten. Es gibt lediglich eine Wartezeit von 12 Monaten und im Anschluss daran eine Staffelung von 24 Monaten.
Übernahme der Beitragszahlung durch den Versicherer bei Tod des Versorgers
- Im Todesfall des Versorgers übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlung bis zum Ende der Versorgungsphase. Dadurch bleibt die Versorgung Ihrer Schützlinge gewährt.
Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben
und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie
ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche
Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick,
CD oder Fax) erhalten.