Grüne Rente

Guten Gewissens Rendite erzielen

Nachhaltiges Investment – Mit Verantwortung Zukunft gestalten
Immer mehr Menschen möchten ihr Geld nicht nur ertragsstark, sondern auch nachhaltig anlegen.

Was bedeutet nachhaltiges Investment?    
Nachhaltige Investments sind auf sozialen, humanen und ökologischen Mehrwert gerichtet. Das kann zum Beispiel heißen, dass nur in Unternehmen investiert wird, welche bestimmte arbeitsschutzrechtliche Vorgaben beachten, die Einhaltung der Menschenrechte zur Bedingung machen oder gewisse Umweltschutz-Standards voraussetzen.

Steuerliche Vorteile der „Grünen Rente“
Erträge aus privaten Rentenversicherungen werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert. Bei Wahl der Kapitalauszahlung sind enthaltene Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei! 

 

Grüne Rente

Guten Gewissens Rendite erzielen

Vorsorgestart bis Alter 60

  • Eintrittsalter: für alle von 18 bis 60 Jahre
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr möglich

Keine Gesundheitsprüfung

  • keine ärztlichen Gutachten
  • kein Ausschluss von Krankheiten
  • keine Risikozuschläge

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:

  • Auszahlung des vorhandenen Vertragskapitals

Nach Rentenbeginn:

  • Rentengarantiezeit zwischen 5 und 20 Jahren, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Im Todesfall des Versicherten wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die bezugsberechtigte Person weitergezahlt.

Tarifvariante

  • Fondsgebundene private Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung

Flexible Auszahlung

  • Auszahlung des Vertragsguthabens als Rente, Kapitalzahlung oder als Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung
  • Je nach Lebenssituation besteht die Möglichkeit, Guthaben durch eine Teilkündigung zu entnehmen
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr möglich

Flexible Beitragszahlung

  • Zuzahlungen jederzeit möglich
  • Beitragsfreistellung möglich
  • Beitragspausen ab dem ersten Jahr möglich

Investition des Beitrages

  • Die Investition des Beitrages ist in bis zu 10 Fonds möglich
  • Investment mindestens 10 % des Beitrages pro Fonds
  • Unbegrenzter Fondswechsel (Switch/Shift) ohne zusätzliche Kosten möglich
  • Keine Ausgabeaufschläge – vertraglich fest vereinbart
  • Cost Averaging – vorteilhafte Ausnutzung von Kursschwankungen durch den regelmäßigen Erwerb von Anteilen für einen gleich hohen, monatlichen Betrag

Auswahlprinzip und Prüfkriterien zur Nachhaltigkeit der Fonds

  • 1. Ausschlusskriterien: Hat der Emittent bestimmte Ausschlusskriterien definiert? Beispiel: Kinderarbeit, Waffenhandel.
  • 2. Positivkriterien: Hat der Emittent bestimmte Positivkriterien definiert? Beispiel: Förderung von Windkraft.
  • 3. Best-in-Class-Ansatz: Gehört der Emittent innerhalb seiner Branche zu den ethisch, ökologisch oder sozial führenden, auch wenn die Branche scheinbar „ökologiefern“ ist? Beispiel: Ein Automobil-Hersteller ist führend bei der Entwicklung von Pkw mit Hybrid-Antrieb.
  • Darüber hinaus wird geprüft, ob der Fonds von Ratingagenturen als nachhaltig eingestuft wurde und ob er den Transparenz-Leitlinien des European Sustainable and Responsible Investment Forum (Eurosif) entspricht.


Das zeichnet die Grüne Rente aus:

Höchste Flexibilität für die Finanzplanung –
Vorsorge für alle Lebenslagen

  • Eine Veränderung der Beitragszahlung oder sogar Beitragspausen sind möglich – ebenso  flexibel kann die Auszahlung des vorhandenen Vertragsguthabens gestaltet werden. Ob Sie  den Vertrag über die vereinbarte Laufzeit hinaus weiterführen möchten oder vorzeitig eine Teilentnahme aus Ihrem Vertragsguthaben wählen – Ihnen stehen mehrere interessante Optionen zur Verfügung. Genauso flexibel können Sie bei Vertragsablauf entscheiden, ob das vorhandene Vertragsguthaben als lebenslange Rente, Kapitalzahlung oder als eine Kombination aus beidem ausbezahlt werden soll. Dank dieser Flexibilität können Sie die Vorsorge fürs Alter optimal gestalten.

Nachhaltiges Investment –
Mit Verantwortung Zukunft gestalten

Immer mehr Menschen stellen ethische, ökologische oder soziale Forderungen an den Einsatz ihres Geldes. Wer sich intensiv damit beschäftigt und klug investiert, kann längst auch mit "Grünem Geld" sein Vermögen mehren. Vor diesem Hintergrund sind Begriffe wie "Grünes Geld", "Grüne Rente" oder "Nachhaltiges Investment" entstanden. Sie bezeichnen Kapitalanlagen, die neben finanziellen Kriterien, wie Rendite, Liquidität und Sicherheit, auch nach ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten bewertet werden. Mit der Grünen Rente können Sie nachhaltiges Investment und private Altersvorsorge gekonnt verknüpfen – Sie machen die Vorgabe, in welche Branchen, Märkte, Konzepte und Technologien mit Ihrem Geld investiert wird!
Das bedeutet: Sparen mit einem sehr guten Gefühl!

Steuerliche Vorteile der „Grünen Rente“
Vorteile durch spätere Besteuerung:
Erträge aus der Grünen Rente (private Fondsrente) werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert, dadurch wird ein uneingeschränkter Zinseszinseffekt während der Ansparphase bzw. der Investitionsphase erzielt!

Vorteile bei Kapitalauszahlung:
In Kapitalauszahlungen enthaltene Erträge sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

Vorteile bei der Verrentung:
Das bis zum Rentenbezug aufgebaute Fondsvermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil pauschal 18 %. Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

Beispiel:   

100 Euro Rente x 18 % Ertragsanteil = 18 Euro
x 20 % individueller Steuersatz = 3,60 Euro
angenommen: Rentner 65 Jahre, individueller Steuersatz 20 %

Vorteil im Rentenalter: der Steuersatz ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

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