Weil man seine Lieben gut absichern möchte
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr.
Ein Trauerfall bringt oft hohe wirtschaftliche Belastungen mit sich: Allein für die Kosten rund um eine Bestattung fallen schnell 5.000 Euro bis 10.000 Euro an. Ermöglichen Sie Ihren Hinterbliebenen eine Trauerzeit frei von finanziellen Sorgen.
Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung
Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt? Was muss bei einem Testament beachtet werden? Zum Erbrecht kommen immer wieder Fragen auf. Deshalb bietet Ihnen die Sterbegeld Plus Versicherung einen ganz besonderen Service: anwaltliche Beratung für Sie und Ihre Lieben in Fragen rund ums Erben.
Vorsorgestart bis 90 Jahre

Keine Gesundheitsprüfung
Bonussystem erhöht Leistung – Inflationsausgleich

Plus Erbrechtsberatung:
Anwälte geben Auskunft
Versicherungssumme
Doppelte Leistung bei Unfalltod inklusive
Soforthilfe im Trauerfall

Freie Bestatterwahl

Diese Kosten können im Trauerfall entstehen:
| Beispiele | ohne Absicherung |
mit der Sterbegeld Plus Versicherung |
| Sarg (auch bei Einäscherung) |
300 – 3.500 € |
0 € |
| Traueranzeige (in regionaler Zeitung) |
400 – 1.000 € | 0 € |
| Beisetzungsgebühr | 400 – 800 € | 0 € |
| Grabnutzungsgebühr | 200 – 2.000 € | 0 € |
| Trauerfeier | 250 – 1.500 € |
0 € |
| Erste Grabgestaltung | 150 – 600 € | 0 € |
| Grabstein | 700 – 3.000 € |
0 € |
Quelle: unverbindliche eigene Berechnungen
Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
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CD oder Fax) erhalten.
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