Rürup-Rente

Behalten Sie mehr von Ihrem Geld!

Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge
mit einer hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeit.

Ob Sie gut verdienender Angestellter oder Beamter sind, als Freiberufler oder Selbstständiger Ihr Geld verdienen, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind oder schon kurz vor dem Rentenbeginn stehen: Die Rürup-Rente ermöglicht es Ihnen, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Der Staat fördert dieses Engagement mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen in Form von absetzbaren Beträgen, auf die Sie keine Einkommensteuer, keinen Solidaritätszuschlag und auch keine Kirchensteuer zahlen müssen.

Steuervorteil für 2010
2010 können Sie bis zu 14.000 Euro für Alleinstehende und 28.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten absetzen – diese Beiträge steigen bis 2025 auf 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro.

Ideal für Selbstständige und Freiberufler:
Einmalbeiträge und Zuzahlungen am Jahresende

Mit der Rürup-Rente bekommen Sie auch als Selbstständiger und Freiberufler eine staatlich geförderte Rente. Den maximal möglichen Beitrag (20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete) können Sie jedes Jahr aufs Neue am Jahresende voll ausschöpfen. Dank hoher steuerlich abziehbarer Beträge sparen Sie Steuern und bauen schnell und flexibel Ihre private Vorsorge auf.

Attraktive Steuervorteile für Gesellschafter-Geschäftsführer:
Ausschüttungen in die Basisrente investieren

Gewinne, die gegen Ende des Jahres ausgeschüttet werden, eignen sich optimal als Einmalzahlungen beziehungsweise Zuzahlungen für eine Rürup-Rente. Diese Option ist für Gesellschafter-Geschäftsführer besonders interessant, da sie am Jahresende ihre Tantiemen anteilig steuerfrei stellen und gleichzeitig eine solide private Altersvorsorge aufbauen können.

Mehr Rente im schweren Krankheitsfall
mit der eXtra-Renten-Option

Höhere Rentenzahlungen bei verkürzter Lebenserwartung ohne Mehrpreis! Für die Rürup-Rente hat der Gesetzgeber keine Kapitalauszahlung vorgesehen. Ab Rentenbeginn wird das angesparte Kapital des Kunden verrentet. Herkömmliche Rentenversicherer zahlen nur eine fest definierte Rente. Selbst dann, wenn eine schwere Krankheit zu einer verkürzten Lebenserwartung führt. Mit der eXtra-Renten-Option ist das anders. Anhand einer individuellen Gesundheitsprüfung kann bei einer schweren Krankheit bis zu x-mal mehr Rente ausgezahlt werden – lebenslang!

Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit – ohne Gesundheitsprüfung

Auf Wunsch können Sie für Ihre Rürup-Rente eine Zusatzversicherung für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) ohne Gesundheitsprüfung vereinbaren. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, setzt bis zu einem Jahresbeitrag von 3.000 Euro die direkte Beitragsbefreiung ein. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung und sichert so den weiteren Aufbau der Altersvorsorge.

Hinterbliebenenschutz für Ihre Angehörigen
Durch die Vereinbarung einer besonders langen Rentengarantiezeit profitieren Angehörige auch bei einem Todesfall im hohen Lebensalter von einem Hinterbliebenenschutz.

Individueller Rentenbeginn
Gehen Sie in den Ruhestand, wann Sie möchten – der Rentenbeginn erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. und spätestens zum 75. Lebensjahr als Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente.

Günstige Auszahlung
Sie versteuern Ihre Rente erst bei der Auszahlung – und dies überwiegend zu einem deutlich geringeren Steuersatz.

Hartz-IV-sicher
Ihr Kapital ist bei privater Insolvenz und bei Arbeitslosigkeit vor Anrechenbarkeit auf Hartz-IV geschützt.

 

Rürup-Rente

Behalten Sie mehr von Ihrem Geld!

Vorsorgestart bis Alter 65

  • Eintrittsalter: für alle von 18 bis 65 Jahre
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr möglich

Keine Gesundheitsprüfung

  • Keine ärztlichen Gutachten
  • Kein Ausschluss von Krankheiten
  • Keine Risikozuschläge

Wachsende Steuervorteile

  • Der Anteil der steuerlich ansetzbaren Aufwendungen steigert sich jährlich um 2 % – 2010 beträgt er für Alleinstehende maximal 14.000 Euro (70 % von jährlich 20.000 Euro), für zusammen veranlagte Ehegatten gelten die doppelten Beträge.


Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:

  • Im Todesfall wird das aktuell verfügbare Vertragsguthaben an einen Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers als monatliche Rente ausbezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird an den Ehegatten des Versicherungsnehmers lebenslang ausgezahlt. An Kinder erfolgt eine abgekürzte Rentenzahlung.

Nach Rentenbeginn:

  • Im Todesfall des Versicherten erfolgt die Verrentung des bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit zur Verfügung stehenden Kapitals an Hinterbliebene.
  • Rentengarantiezeit – je nach Eintrittsalter und vereinbartem Rentenbeginnalter – individuell wählbar.
  • Gesetzlicher Hinterbliebenen-Begriff: Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhält.

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

  • Ohne Gesundheitsprüfung / keine Risikofragen bis 3.000 Euro Jahresbeitrag für die Altersvorsorge
  • Nach einer Wartezeit von 3 Jahren tritt diese BU-Zusatz-Versicherung in Kraft.
  • Bei Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles wird sofort geleistet – auf eine Wartezeit verzichtet.



  • eXtra-Renten-Option
    Einmalig zum Altersrentenübergang kann auf Wunsch eine individuelle Einschätzung des Gesundheitszustandes erfolgen. Ist im Ergebnis die dann ermittelte statistische Lebenserwartung niedriger als die bei Vertragsschluss zugrunde gelegte statistische Lebenserwartung, kann dies zu einem alternativen Rentenangebot für eine höhere Altersrente führen.

Tarifvariante

  • Private Leibrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, optional mit Rentengarantie und Beitragsrückgewähr (Rürup-/Basis-Rentenversicherung)
  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung
  • Früheste Rentenzahlung mit Vollendung des 60. Lebensjahres

Beitragszahlung

  • Laufende Beitragszahlung
  • Einmal-Beitragszahlung
  • Zuzahlungen sind möglich

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu