Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge
mit einer hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeit.
Ob Sie gut verdienender Angestellter oder Beamter sind, als Freiberufler oder Selbstständiger Ihr Geld verdienen, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind oder schon kurz vor dem Rentenbeginn stehen: Die Rürup-Rente ermöglicht es Ihnen, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Der Staat fördert dieses Engagement mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen in Form von absetzbaren Beträgen, auf die Sie keine Einkommensteuer, keinen Solidaritätszuschlag und auch keine Kirchensteuer zahlen müssen.
Steuervorteil für 2010
2010 können Sie bis zu 14.000 Euro für Alleinstehende und 28.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten absetzen – diese Beiträge steigen bis 2025 auf 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro.
Ideal für Selbstständige und Freiberufler:
Einmalbeiträge und Zuzahlungen am Jahresende
Mit der Rürup-Rente bekommen Sie auch als Selbstständiger und Freiberufler eine staatlich geförderte Rente. Den maximal möglichen Beitrag (20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete) können Sie jedes Jahr aufs Neue am Jahresende voll ausschöpfen. Dank hoher steuerlich abziehbarer Beträge sparen Sie Steuern und bauen schnell und flexibel Ihre private Vorsorge auf.
Attraktive Steuervorteile für Gesellschafter-Geschäftsführer:
Ausschüttungen in die Basisrente investieren
Gewinne, die gegen Ende des Jahres ausgeschüttet werden, eignen sich optimal als Einmalzahlungen beziehungsweise Zuzahlungen für eine Rürup-Rente. Diese Option ist für Gesellschafter-Geschäftsführer besonders interessant, da sie am Jahresende ihre Tantiemen anteilig steuerfrei stellen und gleichzeitig eine solide private Altersvorsorge aufbauen können.
Mehr Rente im schweren Krankheitsfall
mit der eXtra-Renten-Option
Höhere Rentenzahlungen bei verkürzter Lebenserwartung ohne Mehrpreis! Für die Rürup-Rente hat der Gesetzgeber keine Kapitalauszahlung vorgesehen. Ab Rentenbeginn wird das angesparte Kapital des Kunden verrentet. Herkömmliche Rentenversicherer zahlen nur eine fest definierte Rente. Selbst dann, wenn eine schwere Krankheit zu einer verkürzten Lebenserwartung führt. Mit der eXtra-Renten-Option ist das anders. Anhand einer individuellen Gesundheitsprüfung kann bei einer schweren Krankheit bis zu x-mal mehr Rente ausgezahlt werden – lebenslang!
Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit – ohne Gesundheitsprüfung
Auf Wunsch können Sie für Ihre Rürup-Rente eine Zusatzversicherung für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) ohne Gesundheitsprüfung vereinbaren. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, setzt bis zu einem Jahresbeitrag von 3.000 Euro die direkte Beitragsbefreiung ein. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung und sichert so den weiteren Aufbau der Altersvorsorge.
Hinterbliebenenschutz für Ihre Angehörigen
Durch die Vereinbarung einer besonders langen Rentengarantiezeit profitieren Angehörige auch bei einem Todesfall im hohen Lebensalter von einem Hinterbliebenenschutz.
Individueller Rentenbeginn
Gehen Sie in den Ruhestand, wann Sie möchten – der Rentenbeginn erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. und spätestens zum 75. Lebensjahr als Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente.
Günstige Auszahlung
Sie versteuern Ihre Rente erst bei der Auszahlung – und dies überwiegend zu einem deutlich geringeren Steuersatz.
Hartz-IV-sicher
Ihr Kapital ist bei privater Insolvenz und bei Arbeitslosigkeit vor Anrechenbarkeit auf Hartz-IV geschützt.

Vorsorgestart bis Alter 65
Keine Gesundheitsprüfung
Wachsende Steuervorteile

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Nach Rentenbeginn:
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Tarifvariante
Beitragszahlung

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
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