Die private Rentenversicherung
bietet Vorsorge für alle Lebenslagen
Für alle, die beruhigt in die Zukunft schauen und auch im Alter nicht auf Extras im Leben verzichten möchten, ist die private Rentenversicherung die richtige Lösung.
Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit – ohne Gesundheitsprüfung
Auf Wunsch können Sie für Ihre private Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine Zusatzversicherung für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) vereinbaren. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, setzt bis zu einem Jahresbeitrag von 3.000 Euro die direkte Beitragsbefreiung ein. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung und sichert so den weiteren Aufbau der Altersvorsorge.
Steuerliche Vorteile nutzen
Erträge aus privaten Rentenversicherungen werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der geringe Ertragsanteil versteuert. Bei Wahl der Kapitalauszahlung sind enthaltene Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

Vorsorgestart bis Alter 65
Keine Gesundheitsprüfung

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Nach Rentenbeginn:
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Tarifvariante

Flexible Auszahlung
Beitragszahlung

Flexibel, sicher und steueroptimiert
fürs Alter vorsorgen!
Vorzüge der privaten Renten-Versicherung

Steuerliche Vorteile der privaten Renten-Versicherung
Vorteile durch spätere Besteuerung:
Erträge aus einer privaten Rentenversicherung werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert, dadurch wird ein uneingeschränkter Zinseszinseffekt während der Ansparphase bzw. der Investitionsphase erzielt!
Vorteile bei Kapitalauszahlung:
In Kapitalauszahlungen enthaltene Erträge sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!
Vorteile bei der Verrentung:
Das bis zum Rentenbezug aufgebaute Vermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil pauschal 18 %. Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Beispiel:
100 Euro Rente x 18 % Ertragsanteil = 18 Euro
x 20 % individueller Steuersatz = 3,60 Euro
angenommen: Rentner 65 Jahre, individueller Steuersatz 20 %
Vorteil im Rentenalter: der Steuersatz ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick,
CD oder Fax) erhalten.
Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu