Renten-Versicherung

Flexibel, sicher und steueroptimiert
fürs Alter vorsorgen!

Die private Rentenversicherung
bietet Vorsorge für alle Lebenslagen
Für alle, die beruhigt in die Zukunft schauen und auch im Alter nicht auf Extras im Leben verzichten möchten, ist die private Rentenversicherung die richtige Lösung.

Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit – ohne Gesundheitsprüfung
Auf Wunsch können Sie für Ihre private Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine Zusatzversicherung für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) vereinbaren. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, setzt bis zu einem Jahresbeitrag von 3.000 Euro die direkte Beitragsbefreiung ein. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung und sichert so den weiteren Aufbau der Altersvorsorge.

Steuerliche Vorteile nutzen
Erträge aus privaten Rentenversicherungen werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der geringe Ertragsanteil versteuert. Bei Wahl der Kapitalauszahlung sind enthaltene Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

 

Renten-Versicherung

Flexibel, sicher und steueroptimiert
fürs Alter vorsorgen!

Vorsorgestart bis Alter 65

  • Eintrittsalter: für alle von 18 bis 65 Jahre
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr möglich

Keine Gesundheitsprüfung

  • Keine ärztlichen Gutachten
  • Kein Ausschluss von Krankheiten
  • Keine Risikozuschläge

Leistung im Todesfall
Vor Rentenbeginn:

  • Beitragsrückgewähr, Erstattung der eingezahlten Beiträge zuzüglich Überschussanteile.

Nach Rentenbeginn:

  • Rentengarantiezeit – je nach Eintrittsalter und vereinbartem Rentenbeginnalter – individuell wählbar. Im Todesfall des Versicherten wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die bezugsberechtigte Person weitergezahlt.

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

  • Ohne Gesundheitsprüfung / keine Risikofragen bis 3.000 Euro Jahresbeitrag für die Altersvorsorge
  • Nach einer Wartezeit von 3 Jahren tritt diese BU-Zusatz-Versicherung in Kraft.
  • Bei Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles wird sofort geleistet – auf eine Wartezeit verzichtet.

Tarifvariante

  • Private Leibrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr.
  • Garantierte lebenslange Rente
  • Wahlrecht: Kapital- oder Rentenzahlung möglich

Flexible Auszahlung

  • Auszahlung des Vertragsguthabens als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung
  • Rentenbeginn: zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr möglich
  • Mit variabler Ablaufphase

Beitragszahlung

  • Laufende Beitragszahlung Mindestbeitragszahlungsdauer: 5 Jahre
  • Zuzahlungen sind möglich

Das zeichnet die
private Renten-Versicherung aus:

Flexibel, sicher und steueroptimiert
fürs Alter vorsorgen!


Vorzüge der privaten Renten-Versicherung

  • Flexibel
  • Sicher
  • Lukrativ
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für einen Jahresbeitrag bis 3.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung möglich!
  • Planbar
  • Steuerbegünstigt
  • Mit variabler Ablaufphase
  • Wahlrecht: Kapital- oder Rentenzahlung möglich
  • Beitragsrückgewähr bei Todesfall vor Rentenbeginn

Steuerliche Vorteile der privaten Renten-Versicherung

Vorteile durch spätere Besteuerung:
Erträge aus einer privaten Rentenversicherung werden nach aktueller Steuergesetzgebung erst bei Auszahlung versteuert, dadurch wird ein uneingeschränkter Zinseszinseffekt während der Ansparphase bzw. der Investitionsphase erzielt!

Vorteile bei Kapitalauszahlung:
In Kapitalauszahlungen enthaltene Erträge sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu 50 % steuerfrei!

Vorteile bei der Verrentung:
Das bis zum Rentenbezug aufgebaute Vermögen bleibt steuerfrei erhalten und steht für die Verrentung zur Verfügung. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt nur eine Besteuerung des sogenannten Ertragsanteils, der vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn festgelegt wurde. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil pauschal 18 %. Der jeweilige Ertragsanteil wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

Beispiel:   

100 Euro Rente x 18 % Ertragsanteil = 18 Euro
x 20 % individueller Steuersatz = 3,60 Euro
angenommen: Rentner 65 Jahre, individueller Steuersatz 20 %

Vorteil im Rentenalter: der Steuersatz ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu