Haben Sie sich schon abgesichert?
Das Thema Pflege ist heute wichtiger denn je. Ein Platz im Pflegeheim kostet heutzutage durchschnittlich 3.485 Euro monatlich. Selbst bei einer maximalen Leistung von 1.550 Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt eine monatliche Versorgungslücke von mindestens 1.935 Euro.
Die Anzahl der Pflegefälle nimmt dramatisch zu!
Der medizinische Fortschritt steigert unsere Lebenserwartung pro Jahr um durchschnittlich bis zu 3 Monate, gleichzeitig jedoch auch das Pflegefallrisiko im Alter. Zur Zeit sind über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen – Tendenz weiter steigend!
Pflegestufe III ist meist nicht mehr finanzierbar!
Pflege ist teuer – stationäre Pflege in der Pflegestufe III ist mit einer durchschnittlichen Rente nicht finanzierbar.
Für uns sind Sie nie zu alt!
Sichern Sie sich mit dem Pflege-Schutzbrief Ihre Vorteile ohne Gesundheitsfragen und ohne Höchstaufnahmealter. Es kann ein Pflegetagegeld – je nach Eintrittsalter und Pflegestufe – bis zu 150 Euro, das sind bis zu 4.650 Euro pro Monat, vereinbart werden.
Kinder haften für die Eltern!
Was passiert, wenn im Pflegefall die Rente nicht reicht?
Wenn das gesamte Vermögen der Eltern aufgebraucht ist, müssen die Sozialämter per Gesetz auf die Kinder zurückgreifen. Hier kann es zu beträchtlichen monatlichen Beträgen kommen. Nicht selten müssen volljährige Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern monatlich 500 bis 1.000 Euro an Sozialämter abführen.
Der Pflegeschutz-Brief bietet Ihnen wichtigen Schutz für Ihr
Pflegefall-Risiko:
Der Pflege-Schutzbrief –
für die Generation 50 plus

Vorsorgestart ab Alter 0 (ab Geburt)
Keine Gesundheitsfragen

Leistungen

Beitragsdynamik
Tarifvariante
Umstellungsoption

Pflegeschutz ohne Gesundheitsfragen
und ohne Höchstaufnahmealter
Ausreichender Schutz im Fall der Fälle –
heute und in der Zukunft

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick,
CD oder Fax) erhalten.
Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu