Der Mensch ist aktiv
Die Aktivitäten der Menschen sind heute vielfältiger denn je. In gleichem Maße sind aber auch die Gefahrenquellen, die zu einer unfallbedingten körperlichen Leistungsbeeinträchtigung führen können, angewachsen. Ob im hektischen Berufsleben, auf Reisen, bei Freizeitaktivitäten oder beim Einkauf – ständig lauern nicht einschätzbare Risiken, die eine zuverlässige finanzielle Absicherung für den Fall eines (Un-)Falles unverzichtbar machen.
Gesetzliche Absicherung ist nicht ausreichend
Auf die Leistungen der Sozialversicherungsträger können Sie immer weniger zählen. Viele Leistungen wurden bereits reduziert oder ganz gestrichen, weitere Kürzungen sind absehbar.
Sinn und Zweck der privaten Unfall-Versicherung
Die private Unfallversicherung dient in erster Linie der Absicherung für den Invaliditätsfall. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: der Schutz vor dauerhaften Einkommensausfällen und der finanzielle Ausgleich für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Die innovative Maximalversicherung
Die innovative Maximalversicherung bietet Ihnen Top-Bedingungen, außerordentliche beitragsfreie Leistungen und umfangreiche Hilfeleistungen – für alle, die aktiv sind und eine maximale Absicherung wünschen.

Vorsorgestart bis Alter 69
Weltweiter Versicherungsschutz
Tarifvarianten

Erweiterung des Unfallbegriffes

Sonstige Erweiterungen

Versicherungsschutz bei Infektionen
Invaliditätsfristen
Erhöhte Invaliditätsgrade
Arm
80 %
Hand
75 %
Daumen
35 %
Zeigefinger
25 %
Anderer Finger
15 %
Bein
80 %
Fuß
70 %
Große Zehe
20 %
Andere Zehe
10 %
Auge
60 %
Ohr
45 %
Geruch
20 %
Geschmack
20 %
Stimmverlust
100 %
Niere
25 %
Beide Nieren
100 %

Krankenhaus-Tagegeld
Genesungsgeld
Vorsorgeversicherung
Beitragsfreie Leistungen

Behinderungsbedingte Kosten
Sofortleistung
Extra-Leistungen bei
Mitversicherung von Kindern
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Umfangreiche Assistance-Leistungen
Beratung …
Hilfe …
Notfall-Telefon

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick,
CD oder Fax) erhalten.
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