Unfall-Versicherung

Volle Kraft für beste Sicherheit!

Der Mensch ist aktiv
Die Aktivitäten der Menschen sind heute vielfältiger denn je. In gleichem Maße sind aber auch die Gefahrenquellen, die zu einer unfallbedingten körperlichen Leistungsbeeinträchtigung führen können, angewachsen. Ob im hektischen Berufsleben, auf Reisen, bei Freizeitaktivitäten oder beim Einkauf – ständig lauern nicht einschätzbare Risiken, die eine zuverlässige finanzielle Absicherung für den Fall eines (Un-)Falles unverzichtbar machen.

Gesetzliche Absicherung ist nicht ausreichend
Auf die Leistungen der Sozialversicherungsträger können Sie immer weniger zählen. Viele Leistungen wurden bereits reduziert oder ganz gestrichen, weitere Kürzungen sind absehbar.

Sinn und Zweck der privaten Unfall-Versicherung
Die private Unfallversicherung dient in erster Linie der Absicherung für den Invaliditätsfall. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: der Schutz vor dauerhaften Einkommensausfällen und der finanzielle Ausgleich für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.

Die innovative Maximalversicherung
Die innovative Maximalversicherung bietet Ihnen Top-Bedingungen, außerordentliche beitragsfreie Leistungen und umfangreiche Hilfeleistungen – für alle, die aktiv sind und eine maximale Absicherung wünschen.

 

Unfall-Versicherung

Volle Kraft für beste Sicherheit!

Vorsorgestart bis Alter 69

  • Eintrittsalter: für alle von 1 bis 69 Jahre

Weltweiter Versicherungsschutz

  • es besteht weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr.

Tarifvarianten

  • Kapitalleistung:
  • Die klassische Form der Invaliditätsversicherung sieht eine nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestufte Kapitalleistung vor. Bei Vereinbarung einer Progressionsstaffel für schwere Invaliditätsgrade werden besonders hohe Leistungen erbracht.
  • Rentenleistung:
    Die Unfall-Rente bietet für den Ernstfall eine garantierte monatliche Leistung - ein Leben lang. Zusätzlich können Sie durch Vereinbarung einer Rentendynamik für einen lebenslangen Inflationsschutz sorgen.
  • Krankenhaus-Tagegeld
  • Übergangsgeld
  • Unfalltod
  • Beitragsfreie Leistungen

Versicherungsumfang,
der keinen Vergleich scheut:

Erweiterung des Unfallbegriffes

  • Mitversichert ist die Einatmung oder Einnahme schädlicher Stoffe einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen. Als Unfall gelten auch tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit), Ertrinken, Erfrierungen sowie Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug. Zudem Leistung auch für Verletzungen durch Eigenbewegungen (auch Knochenbrüche, Meniskusschäden, Bauch- oder Unterleibsbrüche).

Sonstige Erweiterungen

  • Eingeschlossen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamente oder Alkohol (beim Lenken von Kfz unter 1,7‰). Bei Kriegsausbruch während einer Auslandsreise besteht Versicherungsschutz bis zu 21 Tage.
  • Der Begriff der Plötzlichkeit des Unfallereignisses ist auf bis zu 7 Tage ausgedehnt!
  • Im Invaliditätsfall erfolgt die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten erst ab 80 % !
  • Die Anzeigefrist bei Unfalltod sowie die Operationspflicht sind gestrichen.
  • Die Erfordernis der Unverzüglichkeit von Unfallmeldung und Arztbesuch ist gestrichen.

Versicherungsschutz bei Infektionen

  • Als Unfall gilt auch der Ausbruch von Erkrankungen durch Insektenstiche und Zeckenbisse sowie einer Vielzahl weiterer Infektionskrankheiten (z. B. Cholera, Gürtelrose, Keuchhusten, Kinderlähmung, Typhus). Eingeschlossen sind auch Impfschäden.

Invaliditätsfristen

  • Die Frist für den Eintritt der Invalidität ist auf 2 Jahre verlängert. Die Invaliditäts-Feststellung und -Anmeldung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen.

Erhöhte Invaliditätsgrade

Arm 80 %
Hand 75 %
Daumen 35 %
Zeigefinger 25 %
Anderer Finger 15 %
Bein 80 %
Fuß 70 %
Große Zehe 20 %
Andere Zehe 10 %
Auge 60 %
Ohr 45 %
Geruch 20 %
Geschmack 20 %
Stimmverlust 100 %
Niere 25 %
Beide Nieren 100 %

Krankenhaus-Tagegeld

  • Krankenhaus-Tagegeld bis 5 Jahre (mit Verdoppelung im Ausland)
  • Zahlung auch bei Aufenthalt in Sanatorien.

Genesungsgeld

  • Genesungsgeld bis 750 Tage

Vorsorgeversicherung

  • Vorsorgeversicherung bei Heirat, Geburt, Adoption und bei Bau oder Kauf eines Eigenheims

Beitragsfreie Leistungen

  • insgesamt 150.000 € für: Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten (Flug-Rückholung aus dem Ausland ohne Höchstbetrag!)
    Kosmetische Operationen einschließlich Zahnersatz, Kur- und Reha-Maßnahmen
  • Kostenübernahme der unfallbedingten Heilbehandlung im Ausland
  • Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen sind bis 150.000 Euro mitversichert, die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden.

Behinderungsbedingte Kosten

  • 20.000 € für behinderungsbedingte Kosten
    – Umbau des Pkw
    – Umbau der Wohnung
    – Hilfsmittel (wie z. B. Prothesen, Rollstuhl)
     – Umschulungsmaßnahmen

Sofortleistung

  • 20.000 € Sofortleistung bei Schwerverletzung

Extra-Leistungen bei
Mitversicherung von Kindern

  • – 100 € pro Tag für Kindermädchen/Haushaltshilfe
    – 60 € pro Übernachtung bei Rooming-In
    – 60 € für Nachhilfeunterricht schon ab dem 1. ausgefallenen Schultag
    – 8.000 € Vollwaisenrente pro Jahr und Kind

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

  • Bei Arbeitslosigkeit Gewährung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes für bis zu 3 Jahre

Umfangreiche Assistance-Leistungen

  • Organisation und Kostenübernahme für
    – Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
    – Krankentransporte einschließlich Flug-Rückholung
    – Krankenbesuche
    – Medizinische Rehabilitation
    – Betreuung von Kindern sowie von Haustieren

Beratung …

  • – über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten
    – über vorbeugende medizinische Maßnahmen

Hilfe …

  • – durch psychologische Betreuung nach schweren Unfällen
    – bei der beruflichen Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche und Bewerbung)

Notfall-Telefon

  • 24-Stunden-Notfall-Telefon

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu