Pflege-Versicherung

Schließen Sie die Lücke!

Haben Sie sich schon abgesichert?
Das Thema Pflege ist heute wichtiger denn je. Ein Platz im Pflegeheim kostet heutzutage durchschnittlich 3.400 Euro monatlich. Selbst bei einer maximalen Leistung von 1.510 Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt eine monatliche Versorgungslücke von mindestens 1.890 Euro.

Die Anzahl der Pflegefälle nimmt dramatisch zu!
Der medizinische Fortschritt steigert unsere Lebenserwartung pro Jahr um durchschnittlich bis zu  3 Monate, gleichzeitig jedoch auch das Pflegefallrisiko im Alter. Zur Zeit sind über 2 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen – Tendenz weiter steigend!
Pflegestufe III ist meist nicht mehr finanzierbar!
Pflege ist teuer – stationäre Pflege in der Pflegestufe III ist mit einer durchschnittlichen Rente nicht finanzierbar.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Sichern Sie sich Ihre private Pflegeabsicherung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung – für alle bis zum Höchstaufnahmealter von 69 Jahren. Es kann ein Pflegetagegeld bis zu einem Tagessatz von 130 Euro, das sind bis zu 4.030 Euro pro Monat, vereinbart werden.

Leistung bei Demenz
Bei Demenz bekommen Sie 20 % des versicherten Pflegetagegeldes als Betreuungsgeld, unabhängig von der Pflegestufe.

Einmalzahlung in Höhe des 100fachen Tagegeldsatzes
Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe des 100fachen Pflegetagegeldsatzes. Diese Leistung erhalten Sie bis zu 3mal – und zwar bei erstmaliger Einstufung sowie bei Erhöhen der Pflegestufe.

Reformsichere Pflege-Absicherung
Aufgrund einer Pflegerentenreform können sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Versicherungsschutz kann bei Gesetzesänderungen angepasst werden.

Kinder haften für die Eltern!
Was passiert, wenn im Pflegefall die Rente nicht reicht?
Wenn das gesamte Vermögen der Eltern aufgebraucht ist, müssen die Sozialämter per Gesetz auf die Kinder zurückgreifen. Hier kann es zu beträchtlichen monatlichen Beträgen kommen. Nicht selten müssen volljährige Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern monatlich 500 bis 1.000 Euro an Sozialämter abführen.

 

Pflege-Versicherung

Schließen Sie die Lücke!

Vorsorgestart ab Alter 1

  • Eintrittsalter: für alle ab 1 Jahr bis 69 Jahre

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

  • Für alle Pflegestufen sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Leistungen

  • Pflegetagegeld individuell ab Pflegestufe I bis Pflegestufe III mit einem Tagessatz bis max. 130 Euro versicherbar – das sind bis zu 4.030 Euro* pro Monat. *bei 31 Tagen im Monat
  • Unbegrenzte Versicherungsdauer
  • Bei Demenz bekommen Sie 20 % des versicherten Pflegetagegeldes als  Betreuungsgeld, unabhängig von der Pflegestufe.
  • Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe des 100fachen Pflegetagegeldsatzes. Diese Leistung erhalten Sie bis zu 3mal – und zwar bei erstmaliger Einstufung sowie bei Erhöhen der Pflegestufe.

Option auf Nachversicherung für
künftige Reformen

  • Der Versicherungsschutz kann bei Gesetzesänderungen/Pflegereform ohne eine erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Beitragsdynamik

  • Das vereinbarte Pflegetagegeld kann - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze - alle 3 Jahre um 10 % erhöht werden.

Tarifvariante

  • Private Pflegetagegeld-Versicherung mit Leistung ab Pflegestufe I bis Pflegestufe III.
  • Bei ambulanter und vollstationärer Pflege
  • Unbegrenzte Versicherungsdauer

Das zeichnet
die Pflege-Versicherung aus:

Pflegeschutz mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

  • Bei der Beantragung einer Pflegeversicherung werden in der Regel umfangreiche Gesundheits- und Risiko-Fragen gestellt. Wenn bereits Erkrankungen oder Verletzungen bestehen, erhält man meist keinen Versicherungsschutz mehr – oder es werden entsprechende Risiko-Zuschläge erhoben. Nutzen Sie den Vorteil einer Risikoprüfung mit vereinfachten Gesundheitsfragen und einem sofort beginnenden Versicherungsschutz ohne Wartezeit. Für alle bis zum Höchsteintrittsalter von 69 Jahren.

Ausreichender Schutz im Fall der Fälle –
heute und in der Zukunft

  • Wer eine Pflegetagegeld-Versicherung abschließt, sollte sicher sein, dass er auch in 30 Jahren den tatsächlich abgesicherten Wert erhält. Deshalb ist zum einen die Möglichkeit einer regelmäßigen Erhöhungsmöglichkeit (Beitragsdynamisierung) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erforderlich, zum anderen sollte die Pflegeabsicherung schon ab dem Beginn ein ausreichendes Pflegetagegeld ermöglichen/berücksichtigen! Beide Punkte werden bei der Pflege-Versicherung entsprechend berücksichtigt:
  1. Mit einer regelmäßigen Erhöhungsmöglichkeit (Dynamik) ohne Gesundheitsprüfung un ohne Wartezeit kann das versicherte Pflegetagegeld ohne Altersgrenze dem Bedarf entsprechend angepasst werden (sofern bei Erhöhung noch kein Leistungsfall eingetreten ist) – selbstverständlich kann einer solchen Dynamik jederzeit widersprochen werden.

  2. Ab Vertragsbeginn kann ein Pflegetagegeld von bis zu 130 Euro versichert werden – das sind bis zu 4.030 Euro pro Monat.

Einmalzahlungen bei erstmaligem Eintritt
der Pflegebedürftigkeit

  • Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe des  100fachen Pflegetagegeldsatzes. Diese Leistung erhalten Sie bis zu 3mal – und zwar bei erstmaliger Einstufung sowie bei Erhöhen der Pflegestufe. Die Einmalzahlung könnte z. B. verwendet werden für: Umbaumaßnahmen, Treppenlift, Hilfsmittel usw.

Beispiel Pflegestufe I
Pflegestufe II Pflegestufe III

Tagessatz in Euro

20 Euro
35 Euro
50 Euro
Einmal-
zahlung
2.000 Euro
+ 1.500 Euro
= 3.500 Euro

+ 1.500 Euro
= 5.000 Euro

Leistung bei Demenz
Bei Demenz erfolgt eine Leistung in Höhe von 20 % des versicherten Pflegetagegeldes als Betreuungsgeld, unabhängig von der Pflegestufe.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu