Dread-Disease Männer

Absicherung schwerer Krankheiten

Schwere Zeiten sicher meistern –
mit der Dread-Disease-Police

Entspannt wieder gesund werden
Schicksalsschläge, wie eine schwere Krankheit (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall) oder ein schwerer Unfall, können jeden treffen. Wer in schwierigen Zeiten ein finanzielles Polster zur Verfügung hat, kann sich entspannter auf die Genesung konzentrieren.

 

Geschützt im Fall der Fälle
Schnell und unbürokratisch steht Ihnen nach der Diagnose einer versicherten schweren Krankheit die vereinbarte Versicherungssumme zur freien Verfügung und kann z. B. für die Tilgung von Krediten, finanzielle Verpflichtungen, beste medizinische Versorgung und Rehabilitation, Versorgung der Familie usw. genutzt werden.

Versicherungsschutz für Kinder, ganz automatisch
Minderjährige Kinder sind automatisch und kostenfrei mitversichert!

Sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
Eine Dread-Disease-Police ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung, denn nicht jede schwere Erkrankung löst automatisch einen BU-Leistungsanspruch aus! Zudem können mit einer Dread-Disease-Police oft auch Berufe und Risiken versichert werden, die in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden/nicht versicherbar sind!

 

Absicherung schwerer Krankheiten

Geschützt im Fall der Fälle –
mit der Dread-Disease-Police



Vorsorgestart bis Alter 60

  • Eintrittsalter: für alle von 18 bis 60 Jahre
  • Maximales Endalter: 75 Jahre
  • Versicherungssumme: ab 50.000 Euro bis max. 4.000.000 Euro

Tarifvariante

  • Risiko-Versicherung für den Fall des Eintritts versicherter schwerer Krankheiten und Ereignisse oder den Todesfall

Versicherte Krankheiten und Ereignisse*

  • Bypass-Operation, Herzinfarkt, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Schlaganfall, HIV/Aids infolge Bluttransfusion/Berufsausübung, Einschränkung geistiger Leistungsfähigkeit, Alzheimer-Krankheit / Präsenile Demenz, Aortenplastik, Bakterielle Meningitis, Blindheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Enzephalitis, Fortgeschrittene Lungenerkrankung, Hirntumor, Gehörlosigkeit, Herzklappen-Operation, Kardiomyopathie, Koma, Lähmungen, Motoneuron-Erkrankung, Organtransplantation, Parkinson, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Progressive Supranukleäre Blickparese, Pflegebedürftigkeit, Sprachverlust, Verbrennung, Terminale Krankheit, Verlust von Gliedmaßen, vollständige Erwerbsminderung und schwerer Unfall.
  • Neu: Bietet Schutz bei eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit, z. B. durch Schizophrenie, Demenz und Psychose.
    *Komfortschutz, der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus den Bedingungen



Beitragsgarantiezeit

  • Beiträge und Versicherungsleistungen werden grundsätzlich in einem 5-Jahres-Rhythmus garantiert, auf Wunsch sind bis zu 10 Jahre möglich.

Wartezeiten

  • 3 Monate nach Versicherungsbeginn bis zur Erstdiagnosestellung bei Krebs und Bypass-OP.

Karenzzeit

  • 14 Tage ab Diagnosestellung einer versicherten schweren Erkrankung durch einen Facharzt oder – soweit auf die jeweilige Erkrankung bzw. das versicherte Ereignis anwendbar – der Bestätigung der Notwendigkeit einer Operation oder eines Transplantats.

Versicherungsleistungen
Leistungen bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls:

  • Bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung oder eines versicherten Ereignisses wird nach Ablauf der Karenzzeit unter den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen die vereinbarte Leistung für schwere Erkrankungen zeitnah ausgezahlt.
  • Teilleistung von 25 % (max. 75.000 Euro) bei schwerem Unfall beim Komfortschutz.

Leistungen im Todesfall:

  • Verstirbt die versicherte Person und ist noch kein Anspruch auf die Versicherungsleistung wegen schwerer Erkrankung entstanden, wird unter den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen die Todesfallleistung ausgezahlt.


Versicherungsschutz für Kinder, ganz automatisch

  • Bereits ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zur Vollendung  des 18. Lebensjahres besteht automatischer Versicherungsschutz für leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder.
  • Kinder sind mit 50 % der Versicherungssumme mitversichert, maximal 35.000 Euro je mitversichertem Kind.
  • Alle Krankheiten und Ereignisse des Hauptvertrages sind mitversichert, (Ausnahme: Todesfallschutz und vollständige Erwerbsminderung).
  • Kinder sind bei beiden Elternteilen mitversichert: Im Krankheitsfall bekommt das Kind Leistungen aus beiden Verträgen (max. 70.000 Euro).

Second Event

  • Versicherungsschutz für einen zweiten Leistungsfall: Nach erstmaligem Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungsbedingungen bestehen. Der Vertrag endet bei einem eventuellen zweiten Leistungsfall wegen einer anderen versicherten schweren Erkrankung.


Nachhaltig vorbeugen

  • Im Leistungsfall ist die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei!

Nachversicherung

  • Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres für familienbezogene Nachversicherung – max. 150.000 Euro.

Nichtraucher-Rabatt

  • Ein Nichtraucherrabatt ist möglich (als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarillos, Zigarren noch Pfeife geraucht hat), auf Antrag ist eine spätere Gewährung des Nichtraucherrabatts während der Versicherungsdauer ebenfalls möglich.

 

Das zeichnet die Dread-Disease-Police aus:

 

Schnelle, unbürokratische Hilfe auf einen Schlag

  • Im Leistungsfall nach Diagnose einer der versicherten Krankheiten/Ereignisse erhalten Sie zeitnah Geld – als finanzielle Hilfe im Ernstfall. Und das sogar einkommensteuerfrei! Wie Sie dieses Geld nutzen, entscheiden Sie allein – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Dadurch können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren und für diesen Zeitraum beruflich kürzer treten, egal ob als Angestellter oder als Selbstständiger. Oder Sie sichern mit diesem Geld die Immobilienfinanzierung – noch besser, Sie könnten Ihre Darlehensverpflichtung auch sofort entsprechend tilgen!
  • Und wenn Sie trotz schwerer Krankheit weiter arbeiten möchten? Dann tun Sie es einfach! Im Leistungsfall erhalten Sie das vereinbarte Kapital – bei späterer Genesung oder Besserung  muss dieses Kapital selbstverständlich nicht zurückgezahlt werden! Deshalb ist die Dread-Disease-Police auch eine ideale Ergänzung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie zur Kranken- und Pflege-Versicherung.


Absicherung von Risiko-Berufen möglich!

  • Bei der Dread-Disease-Police erfolgt keine Einstufung in sogenannten Berufs-Gruppen! Das „Raucher-Risiko“ wird während der Vertragslaufzeit entsprechend bewertet. Dem sog. Nichtraucher wird ein Nichtraucher-Rabatt gewährt (als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarillos, Zigarren noch Pfeife geraucht hat).
  • Dadurch können mit einer Dread-Disease-Police oft auch Berufe versichert werden, die in/bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung nur schwer versicherbar sind oder generell abgelehnt werden.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu