Absicherung schwerer Krankheiten
Absicherung von Führungskräften in Schlüsselpositionen –
mit der Dread-Disease-Police Keyman

Vorsorgestart bis Alter 60
- Eintrittsalter: für alle von 18 bis 60 Jahre
- Maximales Endalter: 75 Jahre
- Versicherungssumme: ab 50.000 Euro bis max. 4.000.000 Euro
Tarifvariante
- Risiko-Versicherung für den Fall des Eintritts versicherter schwerer Krankheiten und Ereignisse oder den Todesfall - zur Absicherung der finanziellen Folgen bei Ausfällen von wichtigen Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (Keyman)
Versicherte Krankheiten und Ereignisse*
- Bypass-Operation, Herzinfarkt, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Schlaganfall, HIV/Aids infolge Bluttransfusion/Berufsausübung, Einschränkung geistiger Leistungsfähigkeit, Alzheimer-Krankheit / Präsenile Demenz, Aortenplastik, Bakterielle Meningitis, Blindheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Enzephalitis, Fortgeschrittene Lungenerkrankung, Hirntumor, Gehörlosigkeit, Herzklappen-Operation, Kardiomyopathie, Koma, Lähmungen, Motoneuron-Erkrankung, Organtransplantation, Parkinson, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Progressive Supranukleäre Blickparese, Pflegebedürftigkeit, Sprachverlust, Verbrennung, Terminale Krankheit, Verlust von Gliedmaßen, vollständige Erwerbsminderung und schwerer Unfall.
- Neu: Bietet Schutz bei eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit, z. B. durch Schizophrenie, Demenz und Psychose.
*Komfortschutz, der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus den Bedingungen

Beitragsgarantiezeit
- Beiträge und Versicherungsleistungen werden grundsätzlich in einem 5-Jahres-Rhythmus garantiert, auf Wunsch sind bis zu 10 Jahre möglich.
Wartezeiten
- 3 Monate nach Versicherungsbeginn bis zur Erstdiagnosestellung bei Krebs und Bypass-OP.
Karenzzeit
- 14 Tage ab Diagnosestellung einer versicherten schweren Erkrankung durch einen Facharzt oder – soweit auf die jeweilige Erkrankung bzw. das versicherte Ereignis anwendbar – der Bestätigung der Notwendigkeit einer Operation oder eines Transplantats.

Versicherungsleistungen
Leistungen bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls:
- Bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung oder eines versicherten Ereignisses wird nach Ablauf der Karenzzeit unter den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen die vereinbarte Leistung für schwere Erkrankungen zeitnah ausgezahlt.
- Teilleistung von 25 % (max. 75.000 Euro) bei schwerem Unfall beim Komfortschutz.
Leistungen im Todesfall:
- Verstirbt die versicherte Führungskraft und ist noch kein Anspruch auf die Versicherungsleistung wegen schwerer Erkrankung entstanden, wird unter den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen die Todesfallleistung ausgezahlt.
Second Event
- Versicherungsschutz für einen zweiten Leistungsfall:
Nach erstmaligem Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungsbedingungen bestehen. Der Vertrag endet bei einem eventuellen zweiten Leistungsfall wegen einer anderen versicherten schweren Erkrankung.

Nachversicherung
- Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres für betriebsbezogene Nachversicherung – max. 150.000 Euro.
Nichtraucher-Rabatt
- Ein Nichtraucherrabatt ist möglich (als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarillos, Zigarren noch Pfeife geraucht hat), auf Antrag ist eine spätere Gewährung des Nichtraucherrabatts während der Versicherungsdauer ebenfalls möglich.
Das zeichnet die
Dread-Disease-Police Keyman aus:
Für die Zukunft des Unternehmens
- Die Dread-Disease-Police Keyman ist eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Betriebsunterbrechungs-Versicherungen für Führungskräfte, die im Unternehmen Schlüsselpositionen bekleiden. Schnell und unbürokratisch steht dem Unternehmen nach der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung, gegebenenfalls eines versicherten schweren Unfalls oder im Todesfall einer versicherten Führungskraft der jeweils vereinbarte Betrag für die Existenzsicherung der Firma zur Verfügung.
- Bei der Absicherung einer Führungskraft, die innerhalb eines Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet, ist immer das Unternehmen der Antragsteller sowie der Beitragszahler. Zudem ist das Unternehmen auch Bezugsberechtigter im Leistungsfall.
- Und wenn die versicherte Führungskraft trotz schwerer Krankheit weiter arbeiten möchte? Dann ist dies natürlich möglich! Im Leistungsfall erhält das Unternehmen das vereinbarte Kapital – bei späterer Genesung der versicherten Führungskraft muss dieses Kapital selbstverständlich nicht zurückgezahlt werden!

Kompensiert finanzielle Folgen
- Nachfolgersuche und –einarbeitung
- Ausfall von Kreditzusagen oder Aufträgen, die an eine Person gebunden sind
- Gewinneinbußen, weil Projekte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können
- Kurzfristige Kostensteigerung, z. B. durch das Engagement eines Personalberaters
- Auszahlung eines Partners
- Bei einer Gesellschaft mit mehreren Partnern gegenseitige Partnerabsicherung möglich
Absicherung von Risiko-Berufen möglich!
- Bei der Dread-Disease-Police Keyman erfolgt keine Einstufung in sogenannten Berufs-Gruppen! Das „Raucher-Risiko“ wird während der Vertragslaufzeit entsprechend bewertet. Dem sog. Nichtraucher wird ein Nichtraucher-Rabatt gewährt (als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarillos, Zigarren noch Pfeife geraucht hat).
- Dadurch können mit einer Dread-Disease-Police Keyman oft auch Berufe versichert werden, die in/bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung nur schwer versicherbar sind oder generell abgelehnt werden.
Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben
und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie
ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche
Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick,
CD oder Fax) erhalten.