Berufsunfähigkeits-Rente für Frauen

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital!

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, im Lauf des Arbeitslebens
berufsunfähig zu werden. Gefährdet ist jeder.

Jeder Vierte wird berufsunfähig! Nur knapp 15 % aller BU-Fälle sind unfallbedingt – der weitaus größere Anteil resultiert aus Krankheiten. Wer heute berufsunfähig wird und nicht vorgesorgt hat, dem droht oft ein Leben am Existenzminimum.

Die staatlichen Leistungen
bei Berufsunfähigkeit sind gering:

Der Staat bietet seit der Rentenreform 2001 hier lediglich eine unzureichende Grundversorgung – oder gar nichts.
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine in 3 Stufen aufgeteilte „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt.

Die ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden hierbei nicht mehr berücksichtigt und es wird auf alle Berufe des allgemeinen Arbeitsmarkts verwiesen!

  • Wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
  • Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
    (Halbe Erwerbsminderungsrente ca. 19 % vom Bruttolohn)
  • Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente.
    (Volle Erwerbsminderungsrente ca. 38 % vom Bruttolohn)

Alle vor dem 02.01.1961 Geborenen werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett entfallen. Vor Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorteile einer privaten BU-Versicherung:
Garantierte Leistungen und keine Wartezeiten

Bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung gibt es keine Wartezeiten.
Im Berufsunfähigkeitsfall wird die Leistung gezahlt – egal, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall oder Körperverletzung ausgelöst wurde.

Verzicht auf die „abstrakte Verweisbarkeit“
Bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt die versicherte Person auch dann noch    als berufsunfähig, wenn sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit zwar ausüben kann, aber nicht konkret ausübt.

Wenn es um die private Altersvorsorge geht, sollte man auf Experimente verzichten.  
Eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung ist auch für Frauen absolute Pflicht!

 

Berufsunfähigkeits-Rente für Frauen

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital!

Vorsorgestart bis Alter 62

  • Eintrittsalter: für alle von 15 bis 62 Jahre
    Je nach Anbieter und Berufsgruppe kann das maximale Eintrittsalter variieren
  • Maximales Endalter: 67 Jahre
    Je nach Anbieter und Berufsgruppe kann das maximale Endalter variieren
  • Geltungsbereich: weltweit
  • Versicherungssumme: ab 500,00 Euro mtl. BU-Rente

Tarifvarianten

  • Selbständige Berufsunfähigkeits-Rente
  • Investment Berufsunfähigkeits-Rente
  • Berufsunfähigkeits-Rente mit Risiko-Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeits-Rente mit privater Renten-Versicherung
  • Berufsunfähigkeits-Rente mit Basis-/Rürup-Rente

Risiko-Einstufung / Berufsgruppen

  • Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation bei der Risikoeinstufung durch eine Vielzahl individueller Berufsgruppen – je nach Anbieter bis zu 7 Berufsgruppen.

Leistungsanspruch

  • Bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhaltenSie Ihre volle BU-Rente.
  • Ab Pflegestufe 1 erhalten Sie Ihre volle BU-Rente.

Leistungsumfang

  • monatliche Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente
  • Wiedereingliederungshilfe je nach Tarif möglich

Leistungsabwicklung

  • Freie Arztwahl
  • Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
  • Prognose „voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig“ reicht
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel

  • Ein Wechsel in »schadenträchtige« Berufe oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nach Vertragsabschluss muss nicht angezeigt werden. Wer seinen Beruf aufgibt, bleibt versichert.

Keine Beitragserhöhung bei Berufswechsel

  • Auch wenn Sie im Laufe Ihres Berufs- oder Privatlebens mehr riskieren, bleiben Sie immer in der günstigeren Risikoklasse, in die Sie bei Vertragsbeginn eingestuft wurden.

Weltweiter Versicherungsschutz

  • Egal, wo sich der Versicherte aufhält, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, werden Sie nicht auf eine branchenfremde Tätigkeit verwiesen.

Verzicht auf Arztanordnungsklausel

  • Das Befolgen einer ärztlichen Anordnung, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, ist keine Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungspflicht. Ausnahme: Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind.

Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

  • Entscheidend für die BU-Rentenzahlungen ist der Tag, an dem der/die Versicherte berufsunfähig wurde. Wenn die Meldung erst verspätet eingereicht wird, ist das kein Problem.

 


Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer Versicherer / Produktanbieter, die Sie nach einer Beratung zusammen mit unserem schriftlichen Angebot (oder per USB-Stick, CD oder Fax) erhalten.

DIESE INFORMATION:

Agentur 50 plus GmbH, Waldstraße 32, 72116 Mössingen-Belsen, Telefon 0 74 73 / 27 00 207, Telefax 0 74 73 / 27 00 208, info@agentur50plus.eu, www.agentur50plus.eu