Die Wahrscheinlichkeit ist groß, im Lauf des Arbeitslebens
berufsunfähig zu werden. Gefährdet ist jeder.
Jeder Vierte wird berufsunfähig! Nur knapp 15 % aller BU-Fälle sind unfallbedingt – der weitaus größere Anteil resultiert aus Krankheiten. Wer heute berufsunfähig wird und nicht vorgesorgt hat, dem droht oft ein Leben am Existenzminimum.
Die staatlichen Leistungen
bei Berufsunfähigkeit sind gering:
Der Staat bietet seit der Rentenreform 2001 hier lediglich eine unzureichende Grundversorgung – oder gar nichts.
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine in 3 Stufen aufgeteilte „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt.
Die ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden hierbei nicht mehr berücksichtigt und es wird auf alle Berufe des allgemeinen Arbeitsmarkts verwiesen!
Alle vor dem 02.01.1961 Geborenen werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett entfallen. Vor Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Vorteile einer privaten BU-Versicherung:
Garantierte Leistungen und keine Wartezeiten
Bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung gibt es keine Wartezeiten.
Im Berufsunfähigkeitsfall wird die Leistung gezahlt – egal, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall oder Körperverletzung ausgelöst wurde.
Verzicht auf die „abstrakte Verweisbarkeit“
Bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt die versicherte Person auch dann noch als berufsunfähig, wenn sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit zwar ausüben kann, aber nicht konkret ausübt.
Wenn es um die private Altersvorsorge geht, sollte man auf Experimente verzichten.
Eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung ist auch für Frauen absolute Pflicht!

Vorsorgestart bis Alter 62
Tarifvarianten

Risiko-Einstufung / Berufsgruppen
Leistungsanspruch
Leistungsumfang
Leistungsabwicklung

Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel
Keine Beitragserhöhung bei Berufswechsel
Weltweiter Versicherungsschutz

Verzicht auf abstrakte Verweisung
Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

Diese Informationen sollen nur einen Überblick über die Leistungsmöglichkeiten geben und sind nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegt werden und sie ersetzten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Information. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist eine ausführliche Beratung und eine steuerliche Überprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die weiteren für den
jeweiligen Vertragsinhalt maßgeblichen Informationen nach § 7 VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung unserer
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